Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag
Die Versammlung möge beschließen:
Das Feiertagsgesetz des Landes Baden-Württemberg soll in folgen Punkten geändert
werden:
– Als gesetzliche Feiertage sollen Neujahr (1. Januar), Tag der Arbeit (1. Mai) und
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) gelten.
– Die kirchlichen Feiertage entfallen. An ihrer Statt wird es jedem Bürger möglich
gemacht neun Feiertage nach eigenem Ermessen über das Jahr zu verteilen. Die
Feiertagstermine müssen bis zum Beginn des nächsten Kalenderjahres beim Arbeitgeber
oder der Schule eingereicht werden. Ferien bleiben davon unberührt.
– Das Land darf Feiertagslisten von Weltanschauungen und Religionen zur vereinfachten
Bestimmung der Feiertage zur Auswahl hinzufügen.
– Wenn nicht anders verfügt, steht einem jedem folgende Feiertage automatisch zu:
Erscheinungsfest, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag,
Fronleichnam, Allerheiligen, Erster Weihnachtstag, Zweiter Weihnachtstag.
Begründung
Mit Ausnahme Neujahrs, des Tags der Arbeit und des Tags der Deutschen Einheit sind alle in Baden-Württemberg gültigen Feiertage christlichen Ursprungs, deren ursprünglichen Sinn heutzutage kaum noch einer feiert. Ein Staat, in dem ein Religionsfreiheit herrscht, sollte hier nicht eine Weltanschauung bevorzugen, sondern sich entsprechend neutral verhalten. Damit können auch Menschen anderer Konfessionen an ihnen wichtigen Tagen feiern und frei haben.
Die religionsfernen Feiertage bleiben für alle vorgegeben.