Weiterleitung: SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion, Juso-Bundeskongress
Wir fordern, dass die deutsche Regierung mit gutem Beispiel vorangeht und die Konvention ratifiziert. Im Anschluss soll sie sich dafür einsetzen, dass die gesamte Europäische Union die Konvention auch ratifiziert. Und damit Europa zu einem Vorbild in Sachen Schutz von Wanderarbeitnehmer*innen wird.
Insbesondere fordern wir, dass die Bundesrepublik Deutschland die Konvention ratifiziert, auch wenn die EU auf sich warten lässt.
Zusätzlich fordern wir, dass die Bundesregierung die gesetzliche Grundlage dafür schafft. dass die Kosten der Reise und Unterkunft für die Arbeitnehmer:innen von den Arbeitgebenden übernommen werden, ohne das Entgelt zu kürzen. Hierdurch wollen wir die außergewöhnliche Belastung der Arbeitnehmer:innen und deren Familien wertschätzen, da diese so weit von ihrer Heimat getrennt sind.
Begründung:
Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familienangehörigen wurde am 18. Dezember 1990 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet Die Konvention trat am 1. Juli 2003 völkerrechtlich in Kraft.
Die Konvention schützt Wanderarbeitnehmer*innen und ihre Familienangehörigen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Der Schutz erstreckt sich auf den gesamten Migrationsprozess von der Ausreise über den Aufenthalt bis zur Rückkehr in das Herkunftsland. Adressaten der Konvention sind dementsprechend die Staaten in ihrer Funktion als Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten.
Aktuell haben 57 Nationen dieses Abkommen ratifiziert. Alle davon sind Herkunftsstaaten.
Weder die Europäische Union, noch eines ihrer Mitgliedsländer oder Deutschland haben dieses Abkommen bis heute ratifiziert.
Durch den Beitritt zur Wanderarbeiter-Konvention verpflichtet sich die Europäische Union, die Rechte der Menschen zu verbessern, von deren Arbeit die Gesellschaft profitiert.